!!!! Wichtiger rechtlicher Hinweis !!!!!

Bei Veränderung der Bauart, des Emmisonsverhaltens bzw. Veränderungen der Leistung des Fahrzeugs erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. Diese kann durch Nachweis einer ABE, eines Teilegutachtens (§19/§21 STVZ) oder durch Einzelabnahme wieder erteilt werden. Für Fahrzeuge, für die ein Teilegutachten §19/ oder Prüfbericht §21, oder ABE vorliegt, müßen die Veränderung beim TÜV, Dekra usw.. abnehmen und umgehend bei der Zulassungstelle eintragen lassen. Für Fahrzeuge , für die kein Teilegutachten erhältlich ist, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungschutz. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr im Bereich der STVZO bewegt werden. Nur für EXPORT, ev. für Rennzwecken . Garantiebestimmungen sowie Betriebserlaubnis der Fahrzeughersteller und der Länder sind zu beachten !!


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